Rechtsprechung
   VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02   

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https://dejure.org/2002,15312
VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02 (https://dejure.org/2002,15312)
VG Köln, Entscheidung vom 26.02.2002 - 4 L 53/02 (https://dejure.org/2002,15312)
VG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 4 L 53/02 (https://dejure.org/2002,15312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Erhalt der städtischen Anteile an einer GmbH; Fehlen einer Sperrwirkung für die Entscheidungen der Gemeindeorgane im Vorfeld eines Bürgerentscheids als sogenanntes beredtes Schweigen des Normgebers; Ausübung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • nrw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • nrw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

Papierfundstellen

  • NWVBl 2002, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1996 - 1 M 43/96

    Bürgerbegehren; Bestimmtheit; Gemeindevertreterbeschluß; Aussetzung der

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    Schließlich stützt auch die zitierte Entscheidung des OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 24.07.1996 - 1 M 43/96 -, NVwZ 1997, 306 ff (= DVBl. 1997, 1282 ff), die Rechtsauffassung der Antragsteller letztlich nicht.

    Vergleichbare Erwägungen zur Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs in diesem Zusammenhang dürften auch der zitierten Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24.07.1996, a. a. O., zugrunde liegen, mit der eine einstweilige Anordnung erlassen worden ist, weil die Gemeinde ein Bürgerbegehren offenkundig zu Unrecht als unzulässig erklärt hatte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    Die von den Antragstellern für ihre Ansicht in Anspruch genommene Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94 -, NVwZ-RR 1995, 411 f, ist hier schon deshalb nicht einschlägig, weil sie einen Einwohnerantrag betrifft, der im Verhältnis zum Bürgerbegehren eine andere Zielrichtung verfolgt, nicht so weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen kann und bei dem es der Gemeinderat zudem in der Hand hat, durch eigenes beschleunigtes Handeln einen eventuellen "Verzugsschaden" zu vermeiden.
  • VG Düsseldorf, 20.11.1998 - 1 K 11351/96

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    So auch VG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.1998 - 1 K 11351/96 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1995 - 15 B 2799/95

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    Beschluss vom 18.10.1995 - 15 B 2799/95 -, Eildienst Städtetag NW 1996, 595 f, den Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall erwogen, dass der Vollzug eines Ratsbeschlusses nicht aus sachlichen Gründen, sondern mit dem Ziel erfolgt, einem möglichen Bürgerentscheid zuvorzukommen.
  • VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96

    Kommunaler Bürgerentscheid

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    vgl. in diesem Sachzusammenhang auch die Entscheidung des BayVerfGH vom 29.08.1997 - Vf. 8-VII-96 -, NVwZ-RR 1998, 82 ff, der vergleichbare Regelungen über eine Sperrwirkung im Vorfeld eines Bürgerentscheides wegen eines Verstosses gegen die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde für verfassungswidrig erklärt hat.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    Die Rechtsprechung des hessischen VGH, vgl. den zitierten Beschluss vom 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, NVwZ 1994, 396 (ebenso: Beschluss vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 -), leitet aus dem "Initiativrecht des Bürgers auf Einleitung und Durchführung eines Bürgerbegehrens" einen Anspruch darauf ab, dass während der 6-Wochen-Frist, die nach der hessischen Gemeindeordnung für das Einreichen eines Bürgerbegehrens gegen einen Ratsbeschluss vorgesehen ist, keine Vollzugshandlungen der Gemeindeorgane vorgenommen werden dürfen.
  • VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95

    Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    Die Rechtsprechung des hessischen VGH, vgl. den zitierten Beschluss vom 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, NVwZ 1994, 396 (ebenso: Beschluss vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 -), leitet aus dem "Initiativrecht des Bürgers auf Einleitung und Durchführung eines Bürgerbegehrens" einen Anspruch darauf ab, dass während der 6-Wochen-Frist, die nach der hessischen Gemeindeordnung für das Einreichen eines Bürgerbegehrens gegen einen Ratsbeschluss vorgesehen ist, keine Vollzugshandlungen der Gemeindeorgane vorgenommen werden dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    Die Kammer hat sich dieser Rechtsprechung, die auch von anderen Obergerichten vertreten wird, vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.1993 - 1 S 1749/93 -, NVwZ 1994, 397, in mehreren Entscheidungen angeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1997 - 15 B 1138/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesamtschule in Bad Oeynhausen

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    So auch die ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), z.B.: Beschluss vom 15.07.1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, 140 f. und Beschluss vom 02.11.1998 - 15 B 2329/98 - jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.1998 - 15 B 2329/98

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Veräußerung von städtischen Anteilen an

    Auszug aus VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
    So auch die ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), z.B.: Beschluss vom 15.07.1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, 140 f. und Beschluss vom 02.11.1998 - 15 B 2329/98 - jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Hannover, 12.03.1997 - 3 B 368/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - 15 B 522/04

    Anforderungen und Wirkung eines Bürgerbegehrens

    Anders aber VG Köln, Beschluss vom 26.2.2002 - 4 L 53/02 -, NWVBl.
  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2021 - 15 L 238/21

    Kostenschätzung eines Bürgerbegehrens, Folgekosten

    vgl. VG Münster, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 L 181/16 -, juris, Rn. 20 zu der Formulierung, dass der Umfang etwaiger Entschädigungsansprüche derzeit nicht bezifferbar sei; vgl. ferner zum Kostendeckungsvorschlag VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 L 53/02 -, juris, Rn. 67, hier: Ungewissheit bezüglich des Erlöses aus dem Verkauf von Aktien und Geschäftsanteilen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2006 - 2 MB 10/06

    Bürgerbegehren und Kostendeckungsvorschlag; Unterlassung einer Maßnahme;

    Ob bei einer angestrebten Beschaffung dringend benötigter Mittel durch die Veräußerung von Gemeindevermögen etwas anderes gilt (so VG Köln, Beschl. v. 26.02.2002 - 4 L 53/02 -, NWVBl. 2002, 319), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von

    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409 und Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451) (zur Frage der Aufnahme entfallender Einnahmen in den Deckungsvorschlag auch VG Köln, Beschluss vom 26.02.2002 - 4 L 53/02 -, NWVBl 2002, 319, vgl. auch Ritgen, Die Zulässigkeit von Bürgerbegehren - Rechtspraxis und rechtspolitische Desiderate, NWVBl 2003, 87).
  • VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409 und Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451) (zur Frage der Aufnahme entfallender Einnahmen in den Deckungsvorschlag auch VG Köln, Beschluss vom 26.02.2002 - 4 L 53/02 -, NWVBl 2002, 319, vgl. auch Ritgen, Die Zulässigkeit von Bürgerbegehren - Rechtspraxis und rechtspolitische Desiderate, NWVBl 2003, 87).
  • VG Köln, 30.06.2005 - 4 L 824/05

    Bürgerbegehren "Pro Panoramapark" ist keine Sperre für Grundstücksverkauf

    Hierzu ausführlich VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 L 53/02 -, sowie ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), z.B.: Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519; Beschluss vom 15. Juli 1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, 140 f. und Beschluss vom 2. November 1998 - 15 B 2329/98 -.
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